22.10.2020

NEUES GESETZ IN SACHEN KLIMASCHUTZ

ENDVERBRAUCHER MÜSSEN BEITRAG LEISTEN, UM SCHÄDLICHE TREIBHAUSGASE ZU VERRINGERN

Zu den zentralen Elementen des deutschen Klimaschutzpakets gehört das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Die Bundesregierung will damit den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid über den EU Emissionshandel hinaus verteuern. Ziel ist es, Verhaltensänderungen auszulösen, um die schädlichen Gase zu vermindern. Ab 1. Januar 2021 erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren damit einen Preis. Unternehmen, die fossile Energieträger wie beispielsweise Erdgas, Heizöl, Kohle, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringen (Inverkehrbringer), müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Auf die Inverkehrbringer, zu denen auch Energieversorger gehören, kommt ein erhöhter Verwaltungsaufwand sowie finanzielle Belastungen zu, die letztlich die Endverbraucher tragen müssen.

Die Inverkehrbringer werden verpflichtet, für den Treibhausgas- Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen Emissionshandel. 25 Euro kostet ab 1. Januar 2021 das Zertifikat für eine Tonne CO2. Doch das ist nur der Anfang: Jahr für Jahr werden die Preise für dieses Emissionsrecht steigen, 2025 werden es 55 Euro je Tonne sein – also gut doppelt so viel. In der ersten Phase bis 2025 müssen diese Zertifikate vom Umweltbundesamt zu festgelegten Preisen gekauft werden. Ab 2026 erfolgt eine Versteigerung der Zertifikate, anfangs noch mit einem Preiskorridor, ab 2027 wird der Preis dann „frei“ am Markt über Angebot und Nachfrage gebildet. Das Ziel bleibt dabei gleich: Externe Effekte unseres Konsums, wie der Ausstoß klimaschädlicher Gase, sollen im Geldbeutel spürbar werden.

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lagen leider noch nicht alle erforderlichen Verordnungsermächtigungen von Seiten der Bundesregierung vor. Voraussichtlich betragen die Mehrkosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas im Jahr 2021 etwa 100 Euro, unter identischen Voraussetzungen liegen die Mehrkosten für die Beheizung mit Heizöl bei rund 130 Euro.

Natürlich ist auch die ENRW schon lange in Sachen Klimaschutz unterwegs. Wir produzieren Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen und umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung. Unsere Vertragskunden beliefern wir ausschließlich mit Öko- Strom. Wir betreiben öffentliche Stromtankstellen und setzen bei unserem Fuhrpark zunehmend auf E-Mobilität. Auch unsere Fernwärmenetze schonen das Klima. Mit diesen Maßnahmen gelingt es uns, jährlich rund 12.000 Tonnen CO2 einzusparen.

Besonders sparsame Heizungstechnik, effiziente Nahwärme, regenerative Anteile bei Brenn- und Kraftstoffen oder eine bessere Wärmedämmung gewinnen durch die CO2-Bepreisung zunehmend an Attraktivität. Wir helfen Ihnen gerne dabei, ihre persönliche Klimaschutz-Bilanz deutlich zu verbessern. Beispiel gefällig? Dieses Jahr unterstützt der Staat den Austausch einer Ölheizung durch eine Gasbrennwertheizung mit Solaranlage mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten! Martin Raible, Teamleiter Energiedienstleistungen, steht Ihnen gerne unter der Mail-Adresse martin.raible@enrw.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0741 472-206 zur Verfügung.