07.01.2020

06:41 Uhr

Was ist eine „Schonhaltung“? Eine „Schonhaltung“ bezeichnet eine Stellung des Körpers, die Menschen bewusst oder unbewusst einnehmen, um Schmerzen zu umgehen. Kerstin ist 47 Jahre alt und kennt Schonhaltungen. Nicht unbedingt von sich selbst, sondern von ihrer Mama, die 2017 verstorben ist. Für sie steht fest: „So will ich nicht enden!“ 2019 ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Jahr für Kerstin. Geplagt von Rückenschmerzen, Verspannungen und nächtlichem Taubheitsgefühl im rechten Arm besucht sie vier Wochen eine Reha-Klinik in Bayreuth. Mit Erfolg. Zirkeltraining, Nordic Walking und weitere Anwendungen zeigen Wirkung. Zurück in Göllsdorf hat Kerstin keine Beschwerden mehr und einen guten Vorsatz: „Das soll so bleiben!“

Kerstin plant zweigleisig. Einerseits entschließt sich die 47-Jährige, mindestens einmal pro Woche von Göllsdorf zu ihrer Arbeitsstelle bei der ENRW zu laufen: mit Nordic Walking-Stöcken und Stirnlampe. Andererseits möchte sie drei Mal wöchentlich ins Fitness-Studio gehen. Auch hierfür eignet sich der frühe Morgen für die zweifache Mutter am besten. Schnell gewöhnt sich ihr Körper an den neuen Rhythmus. Dienstag und Donnerstag kurz nach 5 Uhr aufstehen, in Ruhe eine Tasse Tee trinken und dann ins Auto. Ab 6 Uhr im Studio zehn Minuten warm machen auf dem Laufband, dem Crosstrainer oder dem Fahrrad und anschließend an die Geräte zum Training. An einem anderen Wochentag um 6.30 Uhr aus dem Haus und per pedes rund 25 Minuten zur ENRW marschieren. Am Wochenende nochmals ins Fitness-Studio.

Ihr Plan geht auf. Die Menschen in ihrem Umfeld sind begeistert über die „neue“ Kerstin: „Meine Söhne und mein Mann nehmen mich als viel agiler wahr. Durch den Sport kann ich Stress deutlich besser abbauen.“ Auch die Arbeitskollegen staunen. „Tiefenentspannt“ sei Kerstin seit der Reha. Bis auf weiteres heißt es also „dran bleiben“ für die gelernte Industriekauffrau.

ENRW VON INNEN

Kerstin Bühler und ihre Kollegin verwalten die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler im Netzgebiet der ENRW. Für jeden Zähler existiert im Abrechnungssystem ein Datensatz mit Angaben zum Gebäude, zum Geräteplatz und zum Kunden. Neue Zähler müssen ebenso eingepflegt werden wie der Austausch von Zählern im Rahmen der Eichpflicht. Daneben kümmert sich Kerstin Bühler um die Verträge mit den Installationsbetrieben, welchen die ENRW erlaubt, neue Anlagen an das Strom-, Gas- oder Wassernetz anzuschließen.